Treppenlifte unterstützen Menschen mit Behinderung im Alltag

Verfasst von Stannah

Menschen mit Behinderung im Alltag

Die Vorgaben des internationalen Rechts sind ebenso klar wie diejenigen der Gesetze von Bund, Kantonen und Gemeinden: Menschen mit Behinderung sollen mit so wenigen Einschränkungen wie möglich am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben teilnehmen können. Doch zu oft sehen sie sich im wahrsten Sinne des Wortes mit unüberwindlichen Hürden konfrontiert. Dabei lassen sich viele dieser Hürden schon durch einfache bauliche Massnahmen entschärfen.

Wer keine Behinderung hat, kann sich meist nicht vorstellen, welchen Hürden Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag begegnen. Dabei gibt es ein Vielzahl verschiedener Arten von Behinderungen, die zu unterschiedlich grossen Herausforderungen und Einschränkungen der Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben führen:

  • Die Einschränkung der Mobilität und motorischer Fähigkeiten
  • Die eingeschränkte oder nicht vorhandene Funktion bestimmter Sinne (Sehsinn, Hörsinn, Tastsinn …)
  • Die Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten
  • Psychische Erkrankungen, soziale, sprachliche und kommunikative Behinderungen
  • Jede Behinderung ist anders – doch viele Herausforderungen ähneln sich

Wer nicht mehr hören kann, sieht sich vor ganz andere Herausforderungen gestellt als eine Person im Rollstuhl oder jemand, der an Demenz erkrankt ist. Der Bund und die Kantone verpflichten sich in ihren Gesetzen und Verordnungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. So ist in der Schweiz seit 2014 die UNO-BRK in Kraft – das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Die UNO-BRK hat zum Ziel, die Grundfreiheiten und die Achtung der Würde von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu schützen. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens sind der Bund, die Kantone und die Gemeinden verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen.

Was bedeutet eine Behinderung im Alltag?

Behinderung

Für eine blinde Person oder eine Person mit eingeschränktem Sehvermögen ist es zum Beispiel essenziell, dass sie barrierefrei Informationen im Internet abrufen kann. Dies kann durch das Vorlesen oder das Vergrössern von Inhalten geschehen oder durch eine Beschreibung von Abbildungen und Fotos.

Barrierefrei bedeutet auch, dass Stufen und Hindernisse im Alltag auf ein Minimum reduziert und zumindest gekennzeichnet werden, seien dies Schwellen bei Trottoirs und Gebäuden oder beim Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln wie Tram, Bus, Zug und mehr. Vor Gefahren und Schwellen können auch Strukturen am Boden warnen, die sich mit dem Weissen Langstock ertasten lassen, zum Beispiel entlang Bahnsteigen.

Ist das Hörvermögen nicht vorhanden oder stark eingeschränkt, so ist eine Person darauf angewiesen, dass Menschen ihr beim Reden das Gesicht zuwenden und Wörter deutlich artikulieren, um das Ablesen von den Lippen zu erleichtern. Die Untertitelung von gesprochenen Inhalten bei Filmen, Dokumentationen und Anleitungen hilft Hörbehinderten, trotz Behinderung am Alltag teilzunehmen und einer normalen Arbeit nachzugehen.

Denkmalschutz im Widerspruch mit Anliegen von Menschen mit Behinderung

Oft treten Behinderungen nicht alleine, sondern im Zusammenspiel auf. So kann jemand, dessen kognitive Fähigkeiten eingeschränkt sind, unter Umständen auch Treppen und Schwellen nicht ohne sich zu gefährden oder ohne Hilfe von Drittpersonen überwinden.

Generell stellen Treppen eines der grössten Hindernisse für Menschen mit Behinderung dar. Der Auftrag der Gesetzgebung in der Schweiz ist klar: Öffentliche Gebäude – aber auch Gewerbe-, Bürogebäude oder Mehrfamilienhäuser – sollen für Personen mit eingeschränkter Mobilität begehbar sein.

In der Praxis stellt dies Architekten, Planerinnen und Wohneigentümer vor Herausforderungen. Gerade bei alten oder historischen Gebäuden kann der Anspruch, den Zugang für alle zu ermöglichen, mit dem Anspruch von Denkmalschutz, Ortsbildschutz und weiteren Interessenvertretern in Konflikt geraten. Diese haben die Aufgabe, Gebäude und Anlagen möglichst in ihrer ursprünglichen Form und Architektur zu erhalten.

Die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung

Ein besonderes Augenmerk kommt der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei der Arbeit zu. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die nachgelagerten Verordnungen des Bundes halten fest, dass die Beteiligung am Arbeitsmarkt ein wichtiges Element bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen darstellt.

Diese Gleichstellung ist nicht nur wichtig, damit Betroffene weitgehend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Sie ist mindestens so wichtig für die Selbstachtung und die Selbstständigkeit, für das Knüpfen sozialer Kontakte und für die Sinnfindung im eigenen Leben.

Das Bundesamt für Statistik stellt jedoch fest, dass die Erwerbsquote bei Menschen mit Behinderungen massiv tiefer liegt als bei Menschen ohne Behinderung.

So gehen in der Schweiz 87,9 Prozent aller Erwachsenen zwischen 16 und 64 Jahren, die in einem Privathaushalt leben, einer Erwerbstätigkeit nach. Bei Menschen mit Behinderung sind es dagegen nur 73,1 Prozent. Diese Zahl zu erhöhen, ist ein vorrangiges Ziel jeder Gleichstellung. Dabei geht es natürlich nicht um Zahlen, sondern um die Menschen, die sich dahinter verbergen – um Menschen mit Behinderung.

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereichern Unternehmen

Behinderung und arbeit

Institutionen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen, stellen immer wieder fest, dass diese bei der Stellensuche oder bei Weiterbildungen übergangen werden. Oft kann man nur spekulieren, warum dem so ist. Für manch einen Arbeitgeber ist die Verlockung gross, lieber jemanden ohne als jemanden mit Behinderung einzustellen. Es könnte ja sein, dass der Arbeitsplatz angepasst werden muss – sei es mit Massnahmen wie der Beschriftung von Gebäuden, dem Entfernen von Hindernissen oder der Anschaffung spezieller Hilfsmittel, etwa für seh- oder hörbehinderte Menschen.

Und dann kommen noch die architektonischen Hürden ins Spiel. Auch sie können es auf den ersten Blick bequemer machen, jemanden einzustellen, der in seiner Mobilität nicht eingeschränkt ist. Plötzlich rückt dann im Einzelfall der Umstand in den Hintergrund, dass die Person mit Behinderung aufgrund ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen die geeignetere Person für eine Stelle wäre als ihre Mitbewerberin ohne.

Viele Vorbehalte gegenüber einer Anpassung des Arbeitsplatzes lassen sich durch Aufklärung entschärfen. Ja, natürlich, es kann einen gewissen Aufwand bedeuten, einen Arbeitsplatz spezifisch für Menschen mit Behinderung anzupassen. Doch es gibt noch viel mehr gute Gründe, die dafür sprechen, diesen Aufwand auf sich zu nehmen:

  • Das Bereichern der Unternehmenskultur: Eine Person mit Behinderung kann ein Team stark bereichern und neue Aspekte und immaterielle Werte in die Unternehmenskultur einbringen – zum Beispiel die Stärkung des Teamgedankens.
  •  Das Arbeitsklima: Dieses kann sich positiv entwickeln – hin zu mehr Rücksicht auf Menschen mit Behinderung und generell hin zu Menschlichkeit und Solidarität unter den Mitarbeitenden.
  • Der finanzielle Aspekt: Es lohnt sich für Unternehmen, sich zu erkundigen, ob die IV oder andere Stellen und Institutionen Kosten für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen teilweise oder komplett übernehmen. In bestimmten Fällen beteiligen sie sich sogar an den Lohnkosten.
  • Die Imageförderung: Einem Unternehmen kann sich die Möglichkeit eröffnen, das eigene soziale Engagement sichtbar zu machen – was wiederum der Imageförderung und der positiven Wahrnehmung bei Kunden, Bewerberinnen, Bewerbern und in der Öffentlichkeit dient. Je nach Art der Barrierefreiheit gibt es Labels, die Unternehmen zertifizieren – zum Beispiel von der Stiftung «Zugang für alle» für die webbasierte barrierefreie Technologieerschliessung und -nutzung. Bei «Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle» wiederum finden Unternehmen spezifische Fachinformationen und Beratung zum hindernisfreien Bauen und zu individuellen Anpassungen für Menschen im Rollstuhl.
  • Die Attraktivität als Arbeitgeber: Unternehmen, die eine inklusive Kultur pflegen, werden als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen. Das wiederum trägt dazu bei, weitere qualifizierte Fachkräfte anzuziehen.
  • Das Ausweiten der Fachkenntnisse: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einer Behinderung kann aufgrund der eigenen Erfahrungen und Kenntnisse wertvolle Einblicke in barrierefreie Produkte und Dienstleistungen liefern. Das fördert die Innovationskraft eines Unternehmens.
  • Das Stärken der Kundenbindung: Die vielfältige, diverse Zusammensetzung des Personals vereinfacht es einem Unternehmen, auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Kundengruppen einzugehen. Menschen mit Behinderungen sind Teil einer bedeutenden Zielgruppe. Das Einstellen von Mitarbeitenden, die ihre Perspektive verstehen, kann dazu beitragen, die Kundenbindung zu stärken.

Mit hindernisfreier Architektur kann bereits enorm viel erreicht werden, um Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben ebenso selbstverständlich zu integrieren wie in die Arbeitswelt, in das soziale Umfeld – und gar ins eigene Zuhause. Treppen- und Plattformlifte können für eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Herausforderungen im Alltag entschärfen und echte Inklusion fördern.

Aufzug, Plattform- und Treppenlifte als wertvolle Elemente hindernisfreier Architektur

Aufzug Stannah Stratum

Gerade in der Schweiz sind Eingänge von alten Schulgebäuden, Amtsgebäuden – von Gerichten bis zu Gemeindehäusern –, aber auch von Hotels, Restaurants, Bibliotheken, Industrie- und Gewerbebauten oft nur über Aussentreppen erreichbar. Schon eine oder zwei Treppenstufen können zu viel sein. Und manchmal lässt sich aus Platz-, Kosten- und denkmalpflegerischen Gründen eine Rampe nur schwierig realisieren.

Ein Plattformlift im Aussenraum bietet sich da als ausgezeichnete Möglichkeit an, auf relativ kostengünstige Art und in kurzer Installationszeit Schwellen für Menschen mit Behinderung buchstäblich zu eliminieren. Menschen im Rollstuhl können sie ebenso bequem bedienen wie Personen, die zum Beispiel wegen einer MS- oder Parkinson-Erkrankung darauf angewiesen sind, Höhen zu überwinden, ohne grosse Schritte machen zu müssen.

Auch in den eigenen vier Wänden erweist sich ein Treppenlift als ausgesprochen wertvolles Werkzeug, um den Alltag zu vereinfachen. Ob jemand nach einem Unfall oder wegen Gebrechlichkeit, Arthrose, Osteoporose, beginnender Demenz oder anderer Erkrankungen auf einen Rollstuhl oder auf Gehhilfen angewiesen ist: Dank einem Treppenlift können Menschen mit Behinderung oft noch lange im eigenen Zuhause wohnen bleiben und müssen nicht in ein Heim umziehen, wenn die Gegebenheiten der Architektur zur unüberwindbaren Hürde zu werden drohen.

 

Quellen:

Gleichstellung und Arbeit, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Erwerbstätigkeit, Bundesamt für Statistik

Anlaufstellen in der Schweiz:

Fach- und Behindertenorganisationen, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bauten mit Arbeitsplätzen

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